Von KWS, Karla-Wagner-Stiftung, Projekte, 3.245 Views
#KWS #Impuls: »Das Gütersloher Modell« – die »Gütersloher Park Flatrate«
#Gütersloh, 4. September 2026
Hinweis: Dieses Papier stellt ausdrücklich einen #Vorschlag und #Diskussionsimpuls dar. Es handelt sich weder um ein abschließend ausgearbeitetes #Parkraumkonzept noch um eine Forderung nach bestimmten Tarifen. #Wirtschaftliche, #verkehrliche, #rechtliche und #organisatorische Auswirkungen müssten vor einer möglichen Umsetzung durch die zuständigen Stellen geprüft und anhand belastbarer Daten bewertet werden.
Ausgangslage
Die #Erreichbarkeit der Innenstadt ist ein wesentlicher Faktor für #Einzelhandel, #Gastronomie, #Dienstleistungen, #Kultur und #Veranstaltungen. Gleichzeitig erfüllt die Bewirtschaftung des knappen öffentlichen Parkraums wichtige verkehrspolitische Funktionen.
Die Stadt Gütersloh verfügt bereits über 4 unterschiedlich tarifierte Parkzonen. Seit September 2026 können für die Langzeitparkflächen der Zone IV neben Halbjahrestickets und Jahrestickets auch Monatstickets und Drei Monats Tickets erworben werden. Das Monatsticket kostet 30 Euro; 3 Monate kosten 90 Euro, 6 Monate 180 Euro und 12 Monate 360 Euro. Ein finanzieller Vorteil durch eine längere Bindung besteht derzeit somit nicht.
Die Karla Wagner Stiftung schlägt vor zu prüfen, ob dieses bereits vorhandene System zu einem zeitlich begrenzten Modellprojekt weiterentwickelt werden könnte: »Das Gütersloher Modell – die Gütersloher Park Flatrate«.
Der Grundgedanke lautet dabei ausdrücklich nicht: kostenloses Parken.
Er lautet: Nicht kostenlos parken – sondern anders bezahlen.
Die Idee
Die Gütersloher Park Flatrate könnte gegen einen festen monatlichen Betrag zur Nutzung der städtisch bewirtschafteten oberirdischen Parkflächen aller Parkzonen berechtigen. Anders als der gegenwärtige Dauerparkausweis für Zone IV wäre sie damit nicht auf einzelne Langzeitparkflächen beschränkt.
Die bestehenden verkehrlichen Regelungen der jeweiligen Flächen könnten dabei erhalten bleiben. Insbesondere Höchstparkdauern würden durch die Flatrate nicht aufgehoben. Das ist für das Modell von erheblicher Bedeutung: Nach Angaben der Stadt beträgt die Höchstparkdauer in Zone I 30 Minuten, in Zone II je nach Fläche 1 bis 3 Stunden und in Zone III 1 bis 2 Stunden; Zone IV besitzt keine Höchstparkdauer.
Die Flatrate wäre damit kein #Dauerparkrecht für die gesamte Innenstadt.
Wer beispielsweise auf einer Fläche höchstens 2 Stunden parken darf, dürfte dort auch mit Flatrate weiterhin nur 2 Stunden stehen. Lediglich der einzelne Bezahlvorgang würde entfallen.
Städtische #Parkhäuser und #Tiefgaragen könnten zunächst ausdrücklich nicht Bestandteil des Modellprojekts sein. Schon rechtlich unterscheidet die Stadt zwischen dem gebührenpflichtigen Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen und der Nutzung der Parkbauten, bei der ein privatrechtliches Vertragsverhältnis entsteht.
Offen für Gütersloher und Gäste
Die Gütersloher Park Flatrate sollte nach diesem Vorschlag grundsätzlich für jedermann buchbar sein. Sie wäre damit kein #Bewohnerparkausweis und keine Vergünstigung ausschließlich für #Beschäftigte oder #Pendler.
Gerade darin könnte ein Teil ihres Potenzials liegen. Menschen aus dem Kreis Gütersloh und der Region, die regelmäßig zum #Einkaufen, #Essen, für #Arztbesuche, #Kulturveranstaltungen oder andere #Erledigungen nach Gütersloh kommen, könnten ebenfalls eine solche Flatrate erwerben.
Aus einer reinen Parkgebühr würde damit zugleich ein kleines Instrument der Kundenbindung an die Gütersloher Innenstadt.
Laufzeit statt Einheitspreis
Zu prüfen wäre außerdem eine Rabattierung bei längeren Laufzeiten.
Die gegenwärtigen Zone IV Tickets kosten unabhängig von der Laufzeit rechnerisch jeweils 30 Euro pro Monat. Denkbar wären ebenso andere Preisstaffeln oder unterschiedliche Leistungsstufen.
Der möglicherweise interessanteste Aspekt des Modells liegt nicht in einer bloßen Ermäßigung, sondern in einer veränderten Wahrnehmung der Parkkosten. Wer bei jedem Innenstadtbesuch erneut einen Parkschein löst, erlebt die Parkgebühr bei jedem Besuch als einzelne Ausgabe.
3 Euro heute, 2 Euro übermorgen, 5 Euro am Wochenende: Jeder Innenstadtbesuch ist erneut mit einer sichtbaren Zahlung verbunden. Eine Flatrate verändert diese Wahrnehmung grundlegend.
Der Kunde trifft die Kaufentscheidung einmal. Danach verursacht der nächste Parkvorgang innerhalb des gebuchten Zeitraums keine zusätzliche Zahlung mehr.
Für die individuelle Entscheidung könnte aus »Fahre ich wirklich in die Stadt? Dann muss ich wieder fürs Parken bezahlen« subjektiv »Ich habe meine Park Flatrate sowieso – fahren wir nach Gütersloh« werden.
Das ist mehr als eine #sprachliche #Nuance. Die interessante Frage für ein Modellprojekt wäre, ob sich dadurch tatsächlich das Verhalten verändert.
Vom #Parkumsatz zur #Innenstadtfrequenz
Deshalb sollte die #Wirtschaftlichkeit einer solchen Flatrate nicht ausschließlich anhand der theoretisch entgangenen Einnahmen einzelner Parkvorgänge beurteilt werden.
Ein Beispiel
Ein Kunde besucht ohne Flatrate die Innenstadt 2 mal monatlich und zahlt jeweils 3 Euro Parkgebühr. Die Stadt nimmt 6 Euro ein. Derselbe Kunde kauft eine Flatrate für 30 Euro und kommt anschließend vielleicht 6 mal, 8 mal oder 10 mal.
In diesem Fall steigt zunächst sogar der Parkumsatz.
Umgekehrt könnte ein regelmäßiger Innenstadtbesucher bislang monatlich 45 Euro für einzelne Parkvorgänge bezahlen und mit einer 30 Euro Flatrate künftig weniger entrichten.
Welche dieser Effekte in der Realität überwiegen, lässt sich nicht seriös vorhersagen. Genau deshalb sollte es untersucht werden.
Darüber hinaus wäre eine zweite Ebene zu betrachten: Was bedeuten zusätzliche #Innenstadtbesuche für #Handel, #Gastronomie, #Dienstleistungen und #Kultur?
Die entscheidende Frage lautet damit nicht allein: Wie viel Parkgebühr nimmt die Stadt pro Parkvorgang ein? Sondern auch: Kann ein anderes Bezahlmodell zusätzliche Innenstadtfrequenz erzeugen?
Keine Abkehr von der #Parkraumbewirtschaftung
Der Vorschlag steht durchaus in einem Spannungsverhältnis zur bisherigen Zielsetzung der Stadt. Gütersloh erklärt ausdrücklich, mit gestaffelten Gebühren unter anderem Parksuchende in Parkhäuser und Tiefgaragen lenken und den Parkdruck im öffentlichen Straßenraum reduzieren zu wollen.
Dieser Zielkonflikt sollte nicht verschwiegen, sondern Bestandteil des Modellversuchs sein.
Gerade die Beibehaltung der Höchstparkdauern könnte verhindern, dass attraktive Kurzzeitparkplätze durch Flatrate Nutzer dauerhaft belegt werden. Gleichzeitig könnte untersucht werden, ob sich die gewünschte zusätzliche Innenstadtfrequenz erreichen lässt, ohne die Auslastung einzelner Bereiche unvertretbar zu erhöhen.
Modellprojekt statt Dauerregelung
Die #KWS schlägt deshalb keine sofortige dauerhafte Einführung vor. Sinnvoller erschiene eine zeitlich begrenzte Erprobung, beispielsweise über 12 Monate.
Vor Beginn müssten zunächst belastbare Ausgangsdaten erhoben beziehungsweise vorhandene Daten ausgewertet werden. Während des Modellzeitraums könnten unter anderem die Zahl der verkauften Flatrates, Einnahmenentwicklung, Auslastung der einzelnen Zonen, Parkdauer und zeitliche Verteilung der Nutzung untersucht werden.
Ergänzend könnten Flatrate Nutzer freiwillig befragt werden: »Besuchen Sie die Gütersloher Innenstadt durch die Park Flatrate häufiger?« »Haben Sie aufgrund der Flatrate Ziele in Gütersloh besucht, die Sie andernfalls nicht besucht hätten?« »Wie häufig nutzen Sie die Flatrate?«
Auch Handel, Gastronomie und andere Innenstadtakteure könnten in die Evaluation einbezogen werden. Nach Ablauf der Modellphase ließe sich auf Grundlage tatsächlicher Daten entscheiden, ob das System fortgeführt, verändert oder beendet wird.
Die Gütersloher Park Flatrate als #Stadtmarketing
Das Modell hätte schließlich eine kommunikative Dimension. Ein »Dauerparkausweis für Tagestarif Parkplätze der Parkzone IV« ist ein Verwaltungsprodukt. Eine »Gütersloher Park Flatrate« kann dagegen als Angebot wahrgenommen und vermarktet werden.
Beispielsweise »Gütersloher Park Flatrate«, »Einmal bezahlen. Immer wieder Gütersloh«, »Für Innenstadtbesucher, Pendler und Gäste«. Damit könnte Gütersloh eine Diskussion einmal nicht ausschließlich darüber führen, wie hoch Parkgebühren sein sollen, sondern darüber, wie Parkraumbewirtschaftung intelligenter gestaltet werden kann.
Sollte sich bei einer vertieften Recherche zeigen, dass ein vergleichbares, für jedermann zugängliches und zonenübergreifendes kommunales Flatrate Modell für den Straßenparkraum bislang nicht oder kaum praktiziert wird, könnte darin zusätzlich ein erheblicher Modell und Öffentlichkeitswert liegen. Eine bundesweite Alleinstellung sollte allerdings erst nach entsprechender Recherche behauptet werden.
Die Gütersloher Park Flatrate ist zunächst eine Hypothese
Sie könnte sich wirtschaftlich als sinnvoll erweisen. Sie könnte zusätzliche Innenstadtbesuche auslösen. Sie könnte Parkkunden längerfristig an Gütersloh binden und das Parken einfacher und kalkulierbarer machen.
Ebenso könnten sich bei genauer Prüfung Nachteile, Einnahmeverluste oder unerwünschte Auswirkungen auf die Auslastung bestimmter Parkflächen zeigen.
All das ist derzeit offen.
Gerade deshalb erscheint eine ergebnisoffene Prüfung interessant.
Gütersloh verfügt bereits über zonierte Parkflächen, digitale Buchungsmöglichkeiten und seit September 2026 über Monatstickets und Mehrmonatstickets für Zone IV. Die technische und tarifliche Grundlage für eine Weiterentwicklung ist damit zumindest in Teilen bereits vorhanden.
Die Karla Wagner Stiftung regt daher an, die Machbarkeit eines zeitlich begrenzten Modellprojekts zu prüfen: »Das Gütersloher Modell, Die Gütersloher Park Flatrate«, »Nicht kostenlos parken. Anders bezahlen«, und anschließend messen, ob es funktioniert.
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