Von KWS, Business, Rechtsanwälte, 5.254 Views
Hamburger #Patientenanwalt #Dubitscher auch in der »#Focus« Auswahl »Top Anwalt Deutschland«
#Hamburg, 30. August 2026
Sven Axel Dubitscher, Fachanwalt für Medizinrecht aus Hamburg und auf die Vertretung von Patienten spezialisierter Rechtsanwalt, ist in der aktuellen »Focus« Auswahl als »Top Anwalt Deutschland« im Medizinrecht für den Bereich Patienten aufgeführt. Die Auszeichnung wurde im #Magazin #Beileger »Recht und Rat« vom 28. August 2026 veröffentlicht.
Damit erhält Sven Dubitscher innerhalb weniger Monate bereits die 2. überregionale Auszeichnung für seine Tätigkeit auf Patientenseite. Bereits am 27. Januar 2026 war er von der »WirtschaftsWoche« im #Medizinrecht als besonders renommierter Anwalt für Patienten genannt worden. Auch in der aktuellen »WirtschaftsWoche« Auswahl 2026 wird Sven Dubitscher als besonders empfohlener Anwalt für Patienten geführt (»WiWo Blog«).
Für Sven Dubitscher ist die erneute Auszeichnung insbesondere deshalb von Bedeutung, weil seine anwaltliche Tätigkeit konsequent auf die Patientenseite ausgerichtet ist. Seit mehr als 15 Jahren vertritt er ausschließlich #Patienten und keine #Ärzte, #Krankenhäuser oder #Versicherungen in Arzthaftungsangelegenheiten. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Fälle, in denen Patienten nach einem vermuteten Behandlungsfehler Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen möchten.
»Ich freue mich sehr über die erneute Auszeichnung. Besonders wichtig ist mir dabei die ausdrückliche Zuordnung zum Bereich Patienten«, sagt Sven Dubitscher. »Bei einem vermuteten Behandlungsfehler müssen medizinische und rechtliche Fragen eng miteinander verbunden betrachtet werden. Entscheidend ist deshalb eine sorgfältige Prüfung des konkreten Behandlungsverlaufs und der medizinischen Unterlagen.«
Die Kanzlei Dubitscher ist auf Medizinrecht und insbesondere auf #Arzthaftungsrecht spezialisiert. Zu den bearbeiteten Fällen gehören unter anderem Behandlungsfehler, Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler, Aufklärungsfehler sowie Schäden nach Operationen und stationären Behandlungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob ein ärztlicher Fehler für den eingetretenen Gesundheitsschaden ursächlich war und welche Ansprüche daraus entstehen.
Bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers geht es häufig zunächst darum, die medizinischen Unterlagen vollständig zusammenzutragen und den Behandlungsverlauf fachlich einzuordnen. Je nach Fall werden dabei auch medizinische Berater hinzugezogen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob die Voraussetzungen für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen gegeben sind. Die Kanzlei weist zugleich darauf hin, dass nicht jeder ungünstige Behandlungsverlauf auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist.
Die konsequente Spezialisierung auf die Patientenseite ist ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit von Sven Dubitscher. Die #Kanzlei in #Hamburg #Winterhude vertritt Patienten insbesondere bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Haftpflichtversicherungen.
Weitere Informationen zur Tätigkeit als Patientenanwalt, zum Medizinrecht und Arzthaftungsrecht sowie zu typischen Fällen und Fragen rund um Behandlungsfehler finden sich auf der Website der Kanzlei.
Auf der Website erläutert Sven Dubitscher unter anderem, welche Schritte Patienten bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler unternehmen können, welche Bedeutung die Patientenakte und medizinische Gutachten haben und unter welchen Voraussetzungen Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangt werden können.
Die Kanzlei Dubitscher hat ihren Sitz in Hamburg und ist auf die Vertretung von Patienten im Medizinrecht spezialisiert. Die Ersteinschätzung, ob ein Fall grundsätzlich für eine Übernahme durch die Kanzlei in Betracht kommt, ist kostenlos und unverbindlich.
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