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Hashtag Suche nach »#Aufstockungsbetrag«

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BdSt informiert über Altersteilzeit und Steuerfreiheit

Ein Aufstockungsbetrag nach dem Altersteilzeitgesetz ist steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet, seine wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert und der Arbeitgeber auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung das Arbeitsentgelt der Altersteilzeit um mindestens 20 Prozent aufgestockt hat., mehr …